DSGVO-Beratung
Individuelle Beratung zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, angepasst an Ihre Branche und Unternehmensgröße.
DSGVO-Beratung anfragen →Als externer Datenschutzbeauftragter begleite ich Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung der DSGVO — praxisnah, verständlich und mit dem Blick fürs Wesentliche.
Als externer Datenschutzbeauftragter bin ich Ihre feste Ansprechperson — für praxisnahe DSGVO-Beratung und individuelle Lösungen, von der Arztpraxis bis zum Mittelstand.
Als externer Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Unternehmen verschiedenster Branchen bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Mein Ziel ist es, Datenschutz nicht als bürokratische Hürde, sondern als Qualitätsmerkmal Ihres Unternehmens zu etablieren.
Durch fundierte Kenntnisse im Datenschutzrecht und langjährige Praxiserfahrung biete ich Ihnen Lösungen, die rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll sind. Ich lege Wert auf eine verständliche Kommunikation und enge Zusammenarbeit.
Ob Arztpraxis, Verein, Handwerksbetrieb oder mittelständisches Unternehmen — als externer Datenschutzbeauftragter passe ich meine Beratung individuell an Ihre Branche und Unternehmensgröße an.
Datenschutz steht nie still — meine Qualifikationen auch nicht. Ein Auszug aus meinen Aus- und Fortbildungen als Datenschutzbeauftragter.
Von der Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter bis zur laufenden Betreuung — ein vollständiges Leistungsspektrum, passgenau auf Ihre Branche zugeschnitten.
Individuelle Beratung zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, angepasst an Ihre Branche und Unternehmensgröße.
DSGVO-Beratung anfragen →Systematische Prüfung Ihrer Prozesse und Systeme auf DSGVO-Konformität mit detailliertem Maßnahmenkatalog.
Audit anfragen →Praxisnahe Schulungen für Ihre Teams, von der Grundsensibilisierung bis zu fachspezifischen Vertiefungen.
Schulung buchen →Erstellung und Pflege Ihres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO.
Verzeichnis erstellen lassen →Professionelle Durchführung von DSFAs für risikobehaftete Verarbeitungsvorgänge nach Art. 35 DSGVO.
DSFA anfragen →Sofortige Unterstützung bei Datenschutzverletzungen, von der Meldepflicht bis zur Schadensbegrenzung.
Datenpanne melden →Ob gesetzlich verpflichtet oder freiwillig bestellt: Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt Unabhängigkeit, aktuelles Fachwissen und Haftungssicherheit ins Unternehmen — ohne eigene Personalressourcen zu binden.
Frei von internen Hierarchien und betrieblichen Zwängen — meine Bewertung ist allein der Rechtslage und Ihren Interessen verpflichtet.
Anders als intern Benannte gerate ich nie in Konflikt zwischen Datenschutz und operativen Aufgaben — wie es Art. 38 Abs. 6 DSGVO verlangt.
Aktuelles Fachwissen zu DSGVO, BDSG und Aufsichtspraxis — ohne lange Einarbeitung und ohne eigene Fortbildungskosten.
Klar kalkulierbare Honorare — keine Vollzeitstelle, keine Lohnnebenkosten, kein interner Schulungs- und Verwaltungsaufwand.
Ich übernehme die laufende Überwachung der Compliance und die Dokumentation — und entlaste so die Leitungsebene spürbar.
Ab 20 Personen, die ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, ist ein DSB Pflicht (§ 38 BDSG) — ebenso bei bestimmten Verarbeitungen nach Art. 37 DSGVO. Diese Pflicht erfülle ich für Sie.
Ein klar strukturierter Prozess — transparent, planbar und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Kostenlose Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Datenschutzsituation und Ihrer Anforderungen.
Systematische Prüfung Ihrer Prozesse, Systeme und bestehenden Datenschutzmaßnahmen.
Entwicklung und Implementierung konkreter Maßnahmen zur DSGVO-Konformität.
Laufende Überwachung, Schulungen und Anpassung an neue Anforderungen.
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie in 30 Minuten, wie ich Ihr Unternehmen unterstützen kann.
Antworten auf die Fragen, die Unternehmen vor der Zusammenarbeit am häufigsten stellen — sachlich, transparent und rechtlich fundiert.
In Deutschland ist ein Datenschutzbeauftragter nach § 38 BDSG verpflichtend, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl besteht die Pflicht zudem nach Art. 37 DSGVO, etwa wenn die Kerntätigkeit in einer umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen oder in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien besteht. Im Erstgespräch prüfe ich für Sie verbindlich, ob und in welcher Form eine Bestellpflicht greift.
Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Branche, der Anzahl der Verarbeitungstätigkeiten und dem tatsächlichen Betreuungsaufwand. Üblich ist eine planbare monatliche Pauschale, die alle laufenden Leistungen abdeckt und Ihnen volle Kostentransparenz bietet. Ein konkretes Angebot erstelle ich nach dem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir Ihren Bedarf gemeinsam ermitteln.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt spezialisiertes Fachwissen mit, ohne dass interne Schulungs- und Weiterbildungskosten anfallen, und unterliegt keinen Interessenkonflikten mit anderen Aufgaben im Unternehmen. Anders als ein interner DSB genießt er keinen besonderen Kündigungsschutz, sodass die Zusammenarbeit flexibel bleibt. Sie erhalten eine neutrale, jederzeit aktuelle Einschätzung und können den Betreuungsumfang bei Bedarf anpassen.
Zu den gesetzlichen Aufgaben nach Art. 39 DSGVO gehören die Unterrichtung und Beratung des Unternehmens, die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie die Beratung im Zusammenhang mit Datenschutz-Folgenabschätzungen. Hinzu kommen Mitarbeiterschulungen und die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, für die der DSB als Anlaufstelle dient. In der Praxis unterstütze ich Sie außerdem beim Verarbeitungsverzeichnis, bei Verträgen zur Auftragsverarbeitung und bei konkreten Datenschutzfragen im Tagesgeschäft.
Die Bestellung kann nach einem kurzen Erstgespräch in der Regel sehr zeitnah erfolgen. Nach der Beauftragung werden die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO veröffentlicht und der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt. So sind Sie kurzfristig rechtskonform aufgestellt, auch wenn die inhaltliche Aufarbeitung anschließend Schritt für Schritt erfolgt.
Ich betreue Unternehmen unterschiedlichster Branchen — vom mittelständischen Betrieb über Heilberufe und Praxen bis hin zu IT- und Dienstleistungsunternehmen. Da jede Branche eigene datenschutzrechtliche Anforderungen mitbringt, passe ich Beratung und Maßnahmen individuell an Ihren Kontext an. Gern bespreche ich im Erstgespräch, welche Besonderheiten für Ihr Tätigkeitsfeld gelten.
Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss diese gemäß Art. 33 DSGVO unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden, sofern ein Risiko für die Betroffenen besteht. Ist das Risiko hoch, sind nach Art. 34 DSGVO zusätzlich die betroffenen Personen zu benachrichtigen. Ich unterstütze Sie dabei, den Vorfall zu bewerten, fristgerecht zu melden, vollständig zu dokumentieren und den Schaden zu begrenzen.
Datenschutzrechtlich verantwortlich bleibt stets das Unternehmen als Verantwortlicher; es haftet gegenüber Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen. Der Datenschutzbeauftragte nimmt eine beratende und überwachende Funktion wahr und kann bei einer schuldhaften Pflichtverletzung im Rahmen seines Dienstvertrags zur Verantwortung gezogen werden. Eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung ist für externe Datenschutzbeauftragte daher üblich und sinnvoll.
Die Zusammenarbeit beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir Ihren Status quo und Ihre Ziele klären. Anschließend folgen eine systematische Analyse Ihrer Prozesse, die Umsetzung konkreter Maßnahmen und die laufende Betreuung als feste Ansprechperson. So haben Sie zu jedem Zeitpunkt einen klar strukturierten, planbaren Ablauf und einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage und melde mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Das Erstgespräch ist selbstverständlich kostenlos.